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Historie zu 40 Jahre Judo Wiesloch


 

 

 

Prüfungsinhalte für

DAN- Grade

(Badischer Judoverband)

 

Allgemein:

HINWEISE ZUR DAN-PRÜFUNG

  1. Es gilt die Grundsatzordnung für das Prüfungswesen im Badischen Judo-Verband und die Judo– Dan- Prüfungsordnung des Badischen Judo–Verbandes
  2. Meldungen zur Dan-Prüfung sind mit dem offiziellen Antrag zur Graduierung an den Prüfungsreferenten des Verbandes zu schicken. Meldeschluss ist in jedem Jahr der 30. September
  3. Die Prüfungen finden in der Regel im Dezember statt. Der Antrag zur Graduierung kann im Internet von der Homepage des BJV heruntergeladen werden.

  4. Vorbereitungslehrgänge zur Dan-Prüfung werden angeboten, die Teilnahme wird dringend empfohlen.

  5. Gemeldete Teilnehmer werden rechtzeitig über Ort und Zeit ihrer Prüfung benachrichtigt. Bei Nichtteilnahme an der Prüfung muss die sofortige Abmeldung beim Prüfungsreferenten erfolgen.

  6. Die Dan-Prüfungsgebühr (siehe Preisordnung) ist rechtzeitig vor der Prüfung auf das Konto des Badischen Judo-Verbandes zu überweisen

  7. Vor der Prüfung sind den Prüfern vorzulegen: der Judo - Pass mit der gültigen Jahressichtmarke, der Nachweis der letzten Graduierung und der Vorbereitungszeit, der Nachweis des Kampfrichterlehrgangs, bei 1.DAN: der Nachweis der Lehrbefähigung (Schülermentorenausbildung, Vereinstrainerausbildung oder spezifischer Lehrgang)

  8. bei Verkürzung der Vorbereitungszeit: der Nachweis über die Wettkampferfolge oder die Trainerlizenz oder Kampfrichterlizenz

  9. der Beleg über die eingezahlte Prüfungsgebühr

  10. ein frankierter und adressierter Briefumschlag zur Rücksendung des Judo - Passes an den Prüfling durch den Prüfungsreferenten

  11. Für behinderte Judoka kann der Prüfungsreferent von den Voraussetzungen abweichen

  12. Für Teilnehmer an der Badischen Kata - Meisterschaft gilt folgende Regelung: Bei entsprechender Leistung wird die Kata als Tori oder als Uke für die Prüfung im gleichen Jahr gewertet.

  13. Für alle Prüfungsfächer kann ein Partner nach eigener Wahl eingesetzt werden.

 

Sho- DAN (1. DAN)

Beim 1. Dan muss die Kata als Tori ganz und als Uke stichprobenartig demonstriert werden.

KATA

Demonstration der Nage - no - kata

STANDTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe (Kontrolle stichprobenartig)

- 40 Wurftechniken der Gokyo

- davon 5 beidseitig

- 5 Wurftechniken außerhalb der Gokyo

Technisch - taktische Aufgabe:

        als Angreifer: 5 eigene Angriffe nach Abwehr des Partners mit neuem Angriff weiterführen (Kombinationen)

        als Abwehrender: 5 Angriffe des Partners nach eigener Abwehr mit Gegenangriff weiterführen (Konter)

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

        - eine Wettkampftechnik als Handlungskomplex unter technisch - taktischen und

          trainingsmethodischen Aspekten darstellen

oder wahlweise:

        - eine Judobezogene Selbstverteidigungstechnik als Handlungskomplex darstellen

BODENTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe in Form einer Handlungskette (Kontrolle stichprobenartig):

- je 3 Varianten der 4 Haltegriffgruppen

- je 2 Varianten der 7 Armhebelgruppen

- je 2 Varianten der 7 Würgegriffgruppen

Technisch - taktische Aufgabe:

- 5 Angriffe als direkte Übergänge von Stand in den Boden

- 6 Angriffe gegen den Partner in der Bank- oder Bauchlage

 

 

Ni- DAN (2. DAN)

KATA

Demonstration der Katame – no - kata

STANDTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe (Kontrolle stichprobenartig)

- 40 Wurftechniken der Gokyo

- davon 10 beidseitig

- 10 Wurftechniken außerhalb der Gokyo

Technisch-taktische Aufgabe:

als Angreifer: 10 eigene Angriffe nach Abwehr des Partners mit neuem Angriff weiterführen (Kombinationen)

als Abwehrender: 10 Angriffe des Partners nach eigener Abwehr mit Gegenangriff weiterführen (Konter)

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

        - eine Wettkampftechnik, die vom Partner verhindert wird, als Handlungskomplex unter technisch -  taktischen

          und trainingsmethodischen Aspekten darstellen

oder wahlweise:

        - eine Judobezogene Selbstverteidigungstechnik als Handlungskomplex darstellen

BODENTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe in Form einer Handlungskette (Kontrolle stichprobenartig)

- je 4 Varianten der 4 Haltegriffgruppen

- je 3 Varianten der 7 Armhebelgruppen

- je 3 Varianten der 7 Würgegriffgruppen

Technisch – taktische Aufgabe:

- 10 Angriffe als direkte Übergänge von Stand in den Boden

- 3 Angriffe gegen den Partner in der Rückenlage

- 3 Angriffe gegen den Partner zwischen den Beinen

 

 

San- DAN (3. DAN)

KATA

Demonstration der Gonosen – no - kata

STANDTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe (Kontrolle stichprobenartig):

- 10 Wurftechniken mit je 3 Varianten

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

- alle möglichen Angriffs - und Abwehrhandlungen eines Wettkämpfers zu den

            Standardsituationen des Standkampfes mit je 2 Beispielen darstellen

BODENTECHNIK

Kenntnis und Demonstration als Bewegungsaufgabe in Form einer Handlungskette (Kontrolle stichprobenartig)

- 10 Bodentechniken mit je 3 Varianten

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

- alle möglichen Angriffs - und Abwehrhandlungen eines Wettkämpfers zu den Standardsituationen des

  Bodenkampfes mit je 2 Beispielen darstellen

        - ein Handlungskomplex unter technisch - taktischen und trainingsmethodischen Aspekten darstellen

oder wahlweise:

        - ein Handlungskomplex der Judobezogenen Selbstverteidigung in einer Situation am Boden darstellen

 

 

 

Yon- DAN (4. DAN)

KATA

Demonstration der Juno - kata oder der Goshin - jitsu - no - kata

STANDTECHNIK

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

        - alle Bewegungsprinzipien zu den Standtechniken mit je 2 Beispielen darstellen

BODENTECHNIK

Demonstration und Erläuterung als Komplexaufgabe:

        - alle Bewegungsprinzipien zu den Bodentechniken mit je 2 Beispielen darstellen

 

 

Go- DAN (5. DAN)

KATA

Demonstration der Itsutsu – no - kata und Koshiki – no - kata

oder

der Itsutsu – no - kata und Kime – no - kata

STANDTECHNIK UND BODENTECHNIK

Demonstration, Erläuterung und schriftliche Ausarbeitung als Komplexaufgabe (wahlweise 2 Themen)

- Darstellung einer eigenen Kata mit mindestens 15 Elementen

- Darstellung des technisch - taktischen Handlungsrepertoires eines Wettkämpfers

- Darstellung zweier unterschiedlicher methodischer Lehr - und Lernwege des Judounterrichts

 

 

 

Erläuterungen zur DAN-Prüfungsordnung

1. Handlungskette

Alle technischen-taktischen Handlungen, die ein Judoka während einer konkreten Wettkampfsituation nacheinander anwendet und die in Verbindung zueinander stehen.

2. Handlungskomplex

Alle vor- und nachbereitenden technischen-taktischen Handlungen, die ein Judoka um eine Haupttechnik anwenden kann.

3. Handlungsrepertoire

Alle möglichen technischen-taktischen Handlungen, die ein Judoka während des Wettkampfes anzuwenden in der Lage ist und die in einer Verbindung zueinander stehen.

 

 

Meistergürtel (DAN)

Grad 1. Dan 2. Dan 3. Dan 4. Dan 5. Dan 6. Dan 7. Dan 8. Dan 9. Dan 10. Dan
Name Sho-dan Ni-dan San-dan Yon-dan Go-dan Roku-dan Nana-dan Hachi-dan Ku-dan Jū-dan
Farbe schwarz schwarz schwarz schwarz schwarz rot-weiß rot-weiß rot-weiß rot rot

Gürtel ab dem 6. Dan (Großmeistergürtel) können nicht durch Ablegen einer Prüfung erreicht werden. Sie werden ausschließlich verliehen. Eine höhere Graduierung als der 10. Dan wird weltweit nicht vorgenommen - auch wenn dies theoretisch möglich wäre, da es keine offizielle Limitierung gibt. Dies würde aber bedeuten, die bestehenden Träger des 10. Dans zu degradieren.


 
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