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Prüfungsinhalte für
DAN- Grade
WJJF Deutschland e.V.
Prüfungen und Prüfberechtigte
- Alle Prüfungen werden in einem
würdigen Rahmen durchgeführt.
- Die Grade werden grundsätzlich
durch Prüfungen verliehen.
- Die Vorbereitungszeiten betragen
bei allen Kyu- Prüfungen sechs Monate. Bei Prüflingen unter 12 Jahre werden
die Prüfungen im Jiudo durchgeführt und die Verantwortlichen können
Zwischengürtel anbieten.
- Über die Inhalte im Jiudo
entscheiden die Verantwortlichen.
- Die Jugendlichen sollen in dieser
Zeit körperlich aber vor allem geistig auf das Jiu Jitsu vorbereitet werden.
- Zur Dan-Prüfung sollten die
Prüflinge mindestens 21 Jahre sein.
- Alle weiteren Vorbereitungszeiten
betragen bei den Dan-Prüfungen bis zum 3. Dan zwei Jahre. Zum 4. und 5. Dan 3.
Jahre.
- Gürtelgrade dürfen nicht
übersprungen werden. Liegen artverwandte Budograduierungen vor, kann eine
Überprüfung durchgeführt werden. Graduierungen werden leistungsgerecht
vergeben.
- Prüfungen können wiederholt werden.
Die Vorbereitungszeit wird von den Verantwortlichen festgelegt.
- Bei allen Prüfungen können als
Bewertungskriterien, die des Schulsystems angewandt werden.
Prüfberechtigt sind alle
Dan-Träger bei Kyu- Prüfungen allein bis zwei Graduierungen unter der eigenen
Graduierung. (zum 1. Kyu z. B. zwei 1. Dan-Grade)
Dan-Prüfungen werden von der
Kommission des Präsidiums der WJJF-D e. V. abgenommen und bedürfen der Anmeldung
bei der Geschäftsstelle.
Prüfberechtigt sind Dan-Träger
bei Dan-Prüfungen, die durch das Präsidium delegiert werden. Beisitzer bis zum
angestrebten Grad werden hinzugezogen.
Das Präsidium behält sich
Ausnahmeregelungen und das Delegieren national und international vor.
Diese Ordnungen haben bis zu
einer anderen Regelung Gültigkeit.
Die Säulen des Jiu- Jitsu
1. Säule:
Der erzieherische Wert des "Jiu- Jitsu" sollte nicht nur durch die
entsprechende Etikette transparent gemacht werden, sondern gerade in der
Ausübung der gesamten "Kunst" zum Ausdruck kommen.
FUSEGI- WAZA
Die Gruppe der Abwehrgriffe
2. Säule:
Fassen wollen
3. Säule:
Gefasst haben
4. Säule:
Bodenlage
5. Säule:
Schlagen/Treten
6. Säule:
Gefährliche Angriffe
SHO- DAN (1. DAN)
Bedingungen:
-
Mindestalter 18 Jahre
-
Vorbereitungszeit 2 Jahre
-
Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
-
Erste-Hilfe-Nachweis
-
Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade
entsprechend den Prüfungsbestimmungen der WJJF-D e. V. (Stichproben aus dem
Programm 2.-6. Säule)
-
Abwehrtechniken: Abwehr eines frei angreifenden Gegners (Aus dem Programm
2.-6. Säule sollten bis zu 60 Techniken demonstriert werden)
-
Wurftechniken: Etwa fünfzehn Wurftechniken aus oder außerhalb der
traditionellen Gokyo SV- bezogen demonstriert.
-
zwei Kombinationen
-
zwei Gegentechniken
-
Lehrbefähigung: Diese ist durch eine Bestätigung über eine Lehrtätigkeit
(Verein/Verband) nachzuweisen. Evtl. eine Erläuterung von Techniken aus dem
Programm des 5. und 4. Kyu Grades.
-
Theorie: Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen über die
Notwehr/Nothilfe sowie Erklärungen zur Etikette.
-
KATA: eine Kata freier Wahl, empfohlen wird Goshin- Jitsu- No- Kata oder Ebo-
No- Kata
NI- DAN (2. DAN)
Bedingungen:
-
Vorbereitungszeit 2 Jahre
-
Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
-
Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade
entsprechend den Prüfungsbestimmungen WJJF-D e. V. (Stichproben aus dem
Programm bis zum1.Dan ausgenommen die Kata)
-
Abwehrtechniken: Abwehr eines frei angreifenden Gegners wobei der Schwerpunkt
auf die Abwehr von Waffen und gefährlichen Gegenständen liegen sollte.
Abwehrserie gegen mehrere Angreifer. (Aus dem Programm sollten bis zu 50
Techniken demonstriert werden.)
-
Wurftechniken: Etwa zwanzig Wurftechniken aus oder außerhalb der
traditionellen Gokyo SV- bezogen demonstriert.
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fünf Kombinationen
-
fünf Gegentechniken
-
Lehrbefähigung: Diese ist durch eine Bestätigung über eine Lehrtätigkeit
(Verein/Verband) nachzuweisen. Evtl. eine Erläuterung von Techniken aus dem
Programm des 3. und 2. Kyu Grades.
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Kata (eine Kata freier Wahl)
SAN- DAN (3. DAN)
Bedingungen:
-
Vorbereitungszeit 2 Jahre
-
Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
-
Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade sowie des
1. und 2. Dan-Grades entsprechend den Prüfungsbestimmungen der WJJF-D e. V.
(Stichproben aus dem Programm bis zum 2. Dan ausgenommen die Kata)
-
Abwehrtechniken: Beispiele von Abwehren gegen mehrere Gegner.
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Lehrbefähigung: Nachweis besuchten Trainer oder Lehrteam Schulungen
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Kuatsu: Erläuterungen von einfachsten Techniken der sog. jap. "Ersten- Hilfe"
(Kameradschaftshilfe).
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KATA:(eine Kata freier Wahl, empfohlen wird Kime- No- Kata oder Juno- Kata)
YON- DAN (4. DAN)
Bedingungen:
-
Vorbereitungszeit 3 Jahre
-
Sechs Pflichtlehrgänge (auf Landesebene) Zwei Lehrgänge selbständig
durchgeführt.
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Abwehrtechniken: Eine Demonstration von SV- bezogenen Techniken aus
Verschiedenen Budopraktiken. (Hier sollten mindestens 30 Techniken vorgeführt
und erläutert werden).
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Lehrbefähigung: Lehrbefähigung und ein Mindestalter von 30 Jahren.
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Theorie: Geschichtliches und artverwandte Budodisziplinen. (Wesentliches und
Zusammenhänge sollten im Vortrag hier angesprochen werden.)
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KATA:(Kata freier Wahl, empfohlen wird Koshiki- No- Kata oder Taiiku -no-
Kata)
GO- DAN 5. DAN
Bedingungen:
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Vorbereitungszeit 3 Jahre
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sechs Pflichtlehrgänge, davon zwei auf Landesebene selbständig durchgeführt.
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Drei Jahre Mitarbeit in der Fachgruppe.
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Abwehrtechniken: Ein Sonderprogramm in Theorie und Praxis kann nach eigener
Wahl gestaltet werden.
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KATA: Eine eigene oder eine Kata nach freier Wahl.
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