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Historie zu 40 Jahre Judo Wiesloch


 

 

Prüfungsinhalte für

DAN- Grade

WJJF Deutschland e.V.

 

Prüfungen und Prüfberechtigte

  • Alle Prüfungen werden in einem würdigen Rahmen durchgeführt.
  • Die Grade werden grundsätzlich durch Prüfungen verliehen.
  • Die Vorbereitungszeiten betragen bei allen Kyu- Prüfungen sechs Monate. Bei Prüflingen unter 12 Jahre werden die Prüfungen im Jiudo durchgeführt und die Verantwortlichen können Zwischengürtel anbieten.
  • Über die Inhalte im Jiudo entscheiden die Verantwortlichen.
  • Die Jugendlichen sollen in dieser Zeit körperlich aber vor allem geistig auf das Jiu Jitsu vorbereitet werden.
  • Zur Dan-Prüfung sollten die Prüflinge mindestens 21 Jahre sein.
  • Alle weiteren Vorbereitungszeiten betragen bei den Dan-Prüfungen bis zum 3. Dan zwei Jahre. Zum 4. und 5. Dan 3. Jahre.
  • Gürtelgrade dürfen nicht übersprungen werden. Liegen artverwandte Budograduierungen vor, kann eine Überprüfung durchgeführt werden. Graduierungen werden leistungsgerecht vergeben.
  • Prüfungen können wiederholt werden. Die Vorbereitungszeit wird von den Verantwortlichen festgelegt.
  • Bei allen Prüfungen können als Bewertungskriterien, die des Schulsystems angewandt werden.

 

Prüfberechtigt sind alle Dan-Träger bei Kyu- Prüfungen allein bis zwei Graduierungen unter der eigenen Graduierung. (zum 1. Kyu z. B. zwei 1. Dan-Grade)

Dan-Prüfungen werden von der Kommission des Präsidiums der WJJF-D e. V. abgenommen und bedürfen der Anmeldung bei der Geschäftsstelle.

Prüfberechtigt sind Dan-Träger bei Dan-Prüfungen, die durch das Präsidium delegiert werden. Beisitzer bis zum angestrebten Grad werden hinzugezogen.

Das Präsidium behält sich Ausnahmeregelungen und das Delegieren national und international vor.

Diese Ordnungen haben bis zu einer anderen Regelung Gültigkeit.

  

Die Säulen des Jiu- Jitsu

1. Säule: Der erzieherische Wert des "Jiu- Jitsu" sollte nicht nur durch die entsprechende Etikette transparent gemacht werden, sondern gerade in der Ausübung der gesamten "Kunst" zum Ausdruck kommen.

FUSEGI- WAZA Die Gruppe der Abwehrgriffe

2. Säule: Fassen wollen

3. Säule: Gefasst haben

4. Säule: Bodenlage

5. Säule: Schlagen/Treten

6. Säule: Gefährliche Angriffe

  

SHO- DAN (1. DAN)

Bedingungen:

  1. Mindestalter 18 Jahre
  2. Vorbereitungszeit 2 Jahre
  3. Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
  4. Erste-Hilfe-Nachweis
  5. Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade entsprechend den Prüfungsbestimmungen der WJJF-D e. V. (Stichproben aus dem Programm 2.-6. Säule)
  6. Abwehrtechniken: Abwehr eines frei angreifenden Gegners (Aus dem Programm 2.-6. Säule sollten bis zu 60 Techniken demonstriert werden)
  7. Wurftechniken: Etwa fünfzehn Wurftechniken aus oder außerhalb der traditionellen Gokyo SV- bezogen demonstriert.
  8. zwei Kombinationen
  9. zwei Gegentechniken
  10. Lehrbefähigung: Diese ist durch eine Bestätigung über eine Lehrtätigkeit (Verein/Verband) nachzuweisen. Evtl. eine Erläuterung von Techniken aus dem Programm des 5. und 4. Kyu Grades.
  11. Theorie: Ausführungen zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Notwehr/Nothilfe sowie Erklärungen zur Etikette.
  12. KATA: eine Kata freier Wahl, empfohlen wird Goshin- Jitsu- No- Kata oder Ebo- No- Kata

  

NI- DAN (2. DAN)

Bedingungen:

  1. Vorbereitungszeit 2 Jahre
  2. Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
  3. Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade entsprechend den Prüfungsbestimmungen WJJF-D e. V. (Stichproben aus dem Programm bis zum1.Dan ausgenommen die Kata)
  4. Abwehrtechniken: Abwehr eines frei angreifenden Gegners wobei der Schwerpunkt auf die Abwehr von Waffen und gefährlichen Gegenständen liegen sollte. Abwehrserie gegen mehrere Angreifer. (Aus dem Programm sollten bis zu 50 Techniken demonstriert werden.)
  5. Wurftechniken: Etwa zwanzig Wurftechniken aus oder außerhalb der traditionellen Gokyo SV- bezogen demonstriert.
  6. fünf Kombinationen
  7. fünf Gegentechniken
  8. Lehrbefähigung: Diese ist durch eine Bestätigung über eine Lehrtätigkeit (Verein/Verband) nachzuweisen. Evtl. eine Erläuterung von Techniken aus dem Programm des 3. und 2. Kyu Grades.
  9. Kata (eine Kata freier Wahl)

  

SAN- DAN (3. DAN)

Bedingungen:

  1. Vorbereitungszeit 2 Jahre
  2. Zwei Pflichtlehrgänge (auf Landesebene)
  3. Vorkenntnisse: Beherrschung des technischen Programms für Kyu- Grade sowie des 1. und 2. Dan-Grades entsprechend den Prüfungsbestimmungen der WJJF-D e. V. (Stichproben aus dem Programm bis zum 2. Dan ausgenommen die Kata)
  4. Abwehrtechniken: Beispiele von Abwehren gegen mehrere Gegner.
  5. Lehrbefähigung: Nachweis besuchten Trainer oder Lehrteam Schulungen
  6. Kuatsu: Erläuterungen von einfachsten Techniken der sog. jap. "Ersten- Hilfe" (Kameradschaftshilfe).
  7. KATA:(eine Kata freier Wahl, empfohlen wird Kime- No- Kata oder Juno- Kata)

  

YON- DAN (4. DAN)

 Bedingungen:

  1. Vorbereitungszeit 3 Jahre
  2. Sechs Pflichtlehrgänge (auf Landesebene) Zwei Lehrgänge selbständig durchgeführt.
  3. Abwehrtechniken: Eine Demonstration von SV- bezogenen Techniken aus Verschiedenen Budopraktiken. (Hier sollten mindestens 30 Techniken vorgeführt und erläutert werden).
  4. Lehrbefähigung: Lehrbefähigung und ein Mindestalter von 30 Jahren.
  5. Theorie: Geschichtliches und artverwandte Budodisziplinen. (Wesentliches und Zusammenhänge sollten im Vortrag hier angesprochen werden.)
  6. KATA:(Kata freier Wahl, empfohlen wird Koshiki- No- Kata oder Taiiku -no- Kata)

  

GO- DAN 5. DAN

 Bedingungen:

  1. Vorbereitungszeit 3 Jahre
  2. sechs Pflichtlehrgänge, davon zwei auf Landesebene selbständig durchgeführt.
  3. Drei Jahre Mitarbeit in der Fachgruppe.
  4. Abwehrtechniken: Ein Sonderprogramm in Theorie und Praxis kann nach eigener Wahl gestaltet werden.
  5. KATA: Eine eigene oder eine Kata nach freier Wahl.

 

 


 
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