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Prüfungsinhalte für Kyu- Grade WJJF Deutschland e.V.
Graduierungen der WJJF-D e. V. im traditionellen Ju- JitsuKyudan = Gürtelgradsystem Die Graduierung der Schüler vor dem 13./14. Lebensjahr überlassen wir den Dojo- Verantwortlichen. Zwischen- oder anderweitige Graduierungen sind immer möglich, da wir für diese Altersgruppen das jiudo = die Judo-Selbstverteidigung, als geistige und körperliche Vorbereitung auf das Ju- Jitsu empfehlen.
Ansonsten gelten: Mudansha, das Kyu- System Unterstufe
Oberstufe
Yudansha, das Dan-System schwarz bis 4. Dan
Kodansha, die eigentlichen Lehrer
Bei der Ausübung des traditionellen Ju-Jitsu kann der Anzug hierzu in weiß, schwarz oder traditionell weiß /schwarz getragen werden. Bei Meistergraden ist der Hakama zulässig.
Prüfungsprogramm Ausführungsinhalte und freie Angriffe
Grundlagen (theoretische Kenntnisse) Diese Themen werden in der Vorbereitungszeit behandelt. Stichproben werden innerhalb der Prüfung abverlangt.
Prüfungshinweise für KYU-Grade Vorkenntnisse: werden ab dem 4. Kyu-Grad abgeprüft. Stichproben können aus den Gebieten der Fall-Wurf-Griff- und Abwehrtechniken bis hin zu den theoretischen Kenntnissen abverlangt werden. Falltechniken: sollten sportlich und SV-bezogen mit den entsprechenden Steigerungen vorgeführt werden. Wurftechniken: sollten zunächst schulmäßig demonstriert werden und innerhalb der Abwehrtechniken im Sinne der SV zur Geltung kommen. Bei der gesamten NAGE-WAZA gelten als Grundlage die Techniken aus der traditionellen "Go-Kyo" des Kodokan sowie die Techniken nach "Kawaishi". Beim 5. Kyu-Grad werden mindestens 5 Techniken gefordert. Beim 4. Kyu-Grad 10 Techniken Beim 3. Kyu-Grad 14 Techniken Beim 2. Kyu-Grad 16 Techniken Beim 1. Kyu-Grad 20 Techniken Als Steigerung gelten bereits ab dem 5. Kyu-Grad die Linkswürfe. Zum 1. Kyu-Grad Gegentechniken und Kombinationen.
Prüfungen und Prüfberechtigte 1. Alle Prüfungen werden in einem würdigen Rahmen durchgeführt. Die Grade werden grundsätzlich durch Prüfungen verliehen. 2. Die Vorbereitungszeiten betragen bei allen Kyu-Prüfungen sechs Monate. 3. Bei Prüflinge unter 12 Jahre werden die Prüfungen im Jiudo durchgeführt und die Verantwortlichen können Zwischengürtel anbieten. über die 4. Inhalte im Jiudo entscheiden die Verantwortlichen. Die Jugendlichen sollen in dieser Zeit körperlich aber vor allem geistig auf das Ju-Jitsu vorbereitet werden. 5. Zur Dan-Prüfung sollten die Prüflinge mindestens 21 Jahre sein. Alle weiteren Vorbereitungszeiten betragen bei den Dan-Prüfungen bis zum 3. Dan zwei Jahre, zum 4. und 5. Dan 3 Jahre. 6. Ab dem 3. Kyu sollte der Prüfling im Besitz eines Passe der WJJF sein. 7. Gürtelgrade dürfen nicht übersprungen werden. 8. Liegen artverwandte Budograduierungen vor, kann eine Überprüfung durchgeführt werden. 9. Graduierungen werden leistungsgerecht vergeben. 10. Prüfungen können wiederholt werden. Die Vorbereitungszeit wird von den Verantwortlichen festgelegt. 11. Bei allen Prüfungen können als Bewertungskriterien, die des Schulsystems angewandt werden. 12. Prüfberechtigt sind alle Dan-Träger bei Kyu-Prüfungen allein bis zwei Graduierungen unter der eigenen Graduierung.(zum 1. Kyu z. B. zwei 1. Dan-Grade) Dan-Prüfungen werden von der Kommission des Präsidiums der WJJF-D e. V. abgenommen und bedürfen der Anmeldung bei der Geschäftsstelle. Prüfberechtigt sind Dan-Träger bei Dan-Prüfungen, die durch das Präsidium delegiert werden. 13. Beisitzer bis zum angestrebten Grad werden hinzugezogen. |
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